Erstellung von Sachverständigengutachten für:
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Versicherungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Anlässe für ein Sachverständigengutachten können sein:
- Unfallursachenanalysen bei Arbeitsunfällen mit Personenschäden
- Unfallursachenanalysen bei Arbeitsunfällen mit Sachschäden
- Freizeitunfälle
- Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen
Dipl.-Ing. Ralf Hammesfahr wurde am 22. März 2001 von der
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe als öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständigen für „Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit“ bestellt und vereidigt.
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